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   BVerwG, 24.08.1982 - 1 B 1416.79   

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https://dejure.org/1982,5194
BVerwG, 24.08.1982 - 1 B 1416.79 (https://dejure.org/1982,5194)
BVerwG, Entscheidung vom 24.08.1982 - 1 B 1416.79 (https://dejure.org/1982,5194)
BVerwG, Entscheidung vom 24. August 1982 - 1 B 1416.79 (https://dejure.org/1982,5194)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Kostenentscheidung nach Einstellung des Verfahrens wegen Erledigterklärung der Hauptsache durch die Parteien - Isolierte Anfechtung der Versagung einer Aufenthaltserlaubnis - Anspruch eines Asylbewerbers auf Duldung

 
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  • BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 168.79

    Asylrecht - Asylbewerber - Verfolgungsland - Klärung der Asylberechtigung -

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1982 - 1 B 1416.79
    Zwar kommt der Sache seit Ergehen des Urteils vom 19. Mai 1981 - BVerwG 1 C 168.79 - (BVerwGE 62, 206) eine solche Bedeutung nicht mehr zu; denn durch dieses Urteil wurde die damalige Rechtslage dahin geklärt, daß Asylbewerber, die aus dem (angeblichen) Verfolgungsland eingereist sind, regelmäßig eine Aufenthaltserlaubnis für die Dauer des Asylverfahrens beanspruchen können und daß eine Abschiebungsandrohung rechtswidrig ist, die mit der Ablehnung des Antrags eines Asylbewerbers auf Aufenthaltserlaubnis verbunden ist und wie diese Ablehnung auf der unzutreffenden Erwägung beruht, Asylbewerber hätten lediglich Anspruch auf eine Duldung im Sinne des § 17 Abs. 1 AuslG.
  • BVerwG, 16.08.1977 - 1 C 15.76

    Asylsuchender Ausländer - Politische Verfolgung - Aufenthaltserlaubnis - Dauer

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1982 - 1 B 1416.79
    Die frühzeitige bedingte Abschiebungsandrohung kann nämlich, sofern der Beklagte das ihm zustehende Ermessen bezüglich des Zeitpunktes des Erlasses dieser Androhung (vgl. Urteil vom 16. August 1977 - BVerwG 1 C 15.76 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 7 = NJW 1978, 507 [BVerwG 16.08.1977 - I C 15/76] = DÖV 1978, 180 = DVBl. 1978, 217) überhaupt betätigt hat, mangels anderer Anhaltspunkte nur auf der - auch für die Versagung der Aufenthaltserlaubnis maßgeblichen - irrigen Erwägung beruhen, daß Asylbewerber außerhalb des Sammellagers lediglich eine Duldung ihres Aufenthaltes im Bundesgebiet verlangen können, "an sich" also gemäß § 12 Abs. 1 AuslG zur Ausreise verpflichtet sind.
  • BVerwG, 24.05.1965 - III B 10.65

    Abweichung eines Urteils von einer anderen Entscheidung - Gefährdung der

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1982 - 1 B 1416.79
    Durch diese nachträgliche Klärung der Rechtsfrage wurde der Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin aber nicht etwa der Boden entzogen; die Revision hätte vielmehr wegen der Abweichung des Berufungsbeschlusses von dem genannten, nachträglich ergangenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zugelassen werden müssen (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO; des näheren dazu Beschluß vom 24. Mai 1965 - BVerwG 3 B 10.65 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 49 = DÖV 1965, 497 = MDR 1965, 850 = DVBl. 1965, 841 = JR 1965, 354).
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